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·Alina Naujoks·7 Min. Lesezeit

KI-Kennzeichnungspflicht: Das kommt auf dich zu!

Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Inhalte. Was du kennzeichnen musst und wie du deine Workflows jetzt darauf vorbereitest.

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Du lässt dir mit ChatGPT einen Textentwurf erstellen, nutzt KI-generierte Bilder für Social Media oder setzt einen Chatbot auf deiner Website ein. Musst du dann ab August überall einen dicken „Mit KI erstellt“-Stempel draufsetzen?

Die kurze Antwort lautet: Nein.

KI-Kennzeichnungspflicht: Das kommt auf dich zu!

Ab dem 2. August 2026 gelten in der EU neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Geregelt sind sie in Artikel 50 des EU AI Acts. Aber nicht jeder Inhalt, bei dem KI im Spiel war, muss automatisch gekennzeichnet werden.

Entscheidend ist unter anderem:

  • Welche Art von Inhalt wurde erstellt?
  • Wie stark war die KI an der Erstellung beteiligt?
  • Könnte der Inhalt fälschlicherweise für echt gehalten werden?
  • Wurde ein Text vor der Veröffentlichung von einem Menschen inhaltlich geprüft?
  • Interagieren Nutzer direkt mit einer KI?

Schauen wir uns das Ganze einmal ohne Gesetzesdeutsch an.

Was ändert sich ab dem 2. August 2026?

Artikel 50 des EU AI Acts soll dafür sorgen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer KI interagieren oder bestimmte künstlich erzeugte Inhalte sehen.

Dabei unterscheidet die EU grundsätzlich zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.

Anbieter sind zum Beispiel Unternehmen, die KI-Systeme wie Chatbots, Bildgeneratoren oder Text-KIs entwickeln und bereitstellen. Sie müssen unter anderem dafür sorgen, dass KI-generierte Inhalte maschinenlesbar markiert und technisch als solche erkennbar sind.

Betreiber sind Unternehmen, Organisationen oder Selbstständige, die solche Systeme beruflich nutzen. Für sie ist vor allem relevant, wann ein sichtbarer oder hörbarer Hinweis für das Publikum notwendig ist.

Die gesetzlichen Vorgaben sind verpflichtend. Der zusätzlich veröffentlichte EU-Verhaltenskodex für KI-generierte Inhalte ist dagegen freiwillig. Er zeigt aber sehr praktisch, wie die Kennzeichnung umgesetzt werden kann.

Welche KI-Inhalte musst du kennzeichnen?

Für Unternehmen, Marketingverantwortliche und Content Creator sind vor allem drei Bereiche wichtig:

  • Interaktive KI-Systeme wie Chatbots
  • Deepfakes in Form von Bildern, Videos oder Audioinhalten
  • Bestimmte KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse

Artikel 50 enthält außerdem Transparenzpflichten für Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung. In diesem Artikel konzentrieren wir uns aber auf die Punkte, die für Content, Marketing und Kundenkommunikation besonders relevant sind.

Müssen Chatbots als KI gekennzeichnet werden?

Wenn Menschen direkt mit einem KI-System kommunizieren, müssen sie erkennen können, dass sie gerade nicht mit einem Menschen sprechen. Das betrifft zum Beispiel:

  • KI-Chatbots auf einer Website
  • Voicebots im Kundenservice
  • digitale KI-Avatare
  • interaktive KI-Assistenten

Ist bereits offensichtlich, dass es sich um eine KI handelt, kann ein zusätzlicher Hinweis entfallen. Diese Ausnahme soll laut den aktuellen Leitlinien der EU-Kommission allerdings eher eng ausgelegt werden.

Auf einer Website kann deshalb schon eine einfache Formulierung reichen:

  • „Du chattest mit einem KI-Assistenten.“
  • „Dieser Chat wird von einer künstlichen Intelligenz betrieben.“
  • „Du sprichst mit einem KI-gestützten Assistenten.“

Der Hinweis sollte direkt zu Beginn der Interaktion klar erkennbar sein.

Muss ich KI-generierte Bilder kennzeichnen?

Nicht jedes KI-generierte Bild braucht automatisch ein Label.

Die Kennzeichnungspflicht für Unternehmen und andere berufliche Nutzer betrifft vor allem sogenannte Deepfakes. Gemeint sind KI-generierte oder manipulierte Bilder, Videos und Audioinhalte, die bestehenden oder realistisch vorstellbaren Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise echt wirken könnten.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • ein KI-generiertes Foto eines Firmengebäudes, das real aussieht
  • ein künstlich erzeugtes Interview
  • ein Video, in dem eine reale Person scheinbar etwas sagt
  • eine geklonte Stimme
  • ein realistisches Bild eines Ereignisses, das nie stattgefunden hat
  • ein Produktbild, das den Eindruck eines echten Fotos oder Prototyps vermittelt

Eine deutlich erkennbare Illustration, ein Icon, eine abstrakte Grafik oder ein offensichtlich fiktionales Motiv ist dagegen nicht automatisch ein Deepfake. Entscheidend ist, ob Menschen den Inhalt für authentisch oder wahr halten könnten. Auch einfache Farbkorrekturen, Schärfen oder andere übliche Bearbeitungen fallen normalerweise nicht darunter.

Muss ich ChatGPT-Texte kennzeichnen?

Auch hier lautet die Antwort: nicht automatisch.

Die KI-Kennzeichnungspflicht betrifft Texte, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  • Der Text wird veröffentlicht.
  • Er informiert die Öffentlichkeit.
  • Er behandelt ein Thema von öffentlichem Interesse.
  • Er wurde durch KI generiert oder wesentlich manipuliert.
  • Es gab keine ausreichende menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle.

Zu Themen von öffentlichem Interesse können unter anderem Politik, Gesundheit, Umwelt, Verbraucherschutz, öffentliche Sicherheit, Finanzen, Wissenschaft oder gesellschaftlich relevante Entwicklungen gehören.

Normale Produktbeschreibungen, klassische Werbetexte oder alltägliche Website-Texte fallen deshalb nicht automatisch unter diese Regel.

Wichtig ist außerdem die redaktionelle Ausnahme: Wenn ein Mensch den Text inhaltlich prüft, Quellen kontrolliert, Aussagen bewertet und die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt, entfällt die Kennzeichnungspflicht für diese Texte.

Einmal kurz die Rechtschreibung prüfen oder den Text überfliegen reicht dafür allerdings nicht. Die EU versteht darunter eine echte inhaltliche Prüfung.

Wie kannst du KI-Bilder, Videos und Audio richtig kennzeichnen?

Die Kennzeichnung muss spätestens beim ersten Kontakt klar und erkennbar sein. Sie sollte also nicht irgendwo winzig versteckt werden.

Du kannst dafür die kostenlosen EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-Inhalten verwenden. Verpflichtend sind diese Symbole allerdings nicht. Auch ein eigenes Label oder ein gut lesbarer Hinweis ist möglich.

Zum Beispiel:

  • „Mit KI generiert“
  • „KI-generiertes Bild“
  • „Mit KI bearbeitet“
  • „Dieses Video enthält KI-generierte Inhalte.“
  • „Diese Stimme wurde künstlich erzeugt.“

Für Bilder

Platziere den Hinweis deutlich sichtbar am Bild oder nutze eine gleichwertige Einblendung. Der Hinweis sollte auch dann noch erkennbar sein, wenn das Bild geteilt oder heruntergeladen wird.

Für Videos

Blende die Kennzeichnung gut sichtbar zu Beginn ein. Bei längeren Videos oder Livestreams kann es sinnvoll sein, den Hinweis regelmäßig zu wiederholen, anstatt ihn nur für eine Sekunde aufblitzen zu lassen.

Für Audio und Podcasts

Wenn ein kennzeichnungspflichtiger Audioinhalt vorliegt, kannst du direkt zu Beginn einen kurzen gesprochenen Hinweis einbauen: „Dieses Audio enthält KI-generierte Inhalte.“ Bei langen Audioformaten sollte der Hinweis in verständlicher Form wiederholt werden.

Für Texte

Falls ein Text kennzeichnungspflichtig ist, sollte der Hinweis dort stehen, wo Leser ihn beim ersten Kontakt wahrnehmen. Das kann beispielsweise am Anfang des Artikels oder in der Nähe der Überschrift sein.

Auch eine zentrale Transparenzseite kann sinnvoll sein. Dann muss aber klar erkennbar sein, welcher Hinweis zu welchem Inhalt gehört.

Was gilt für Kunst, Satire und fiktionale Inhalte?

Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke gelten mildere Anforderungen.

Das bedeutet: Du musst dein Kunstwerk oder Video nicht mit einem riesigen KI-Stempel überdecken. Die Offenlegung soll die Gestaltung und Wirkung des Werks möglichst wenig beeinträchtigen.

Ein dezenter Hinweis kann deshalb ausreichen, zum Beispiel:

  • in der Bildbeschreibung
  • im Abspann
  • in den Credits
  • beim ersten Kontakt mit dem Inhalt

Ganz auf die Offenlegung verzichten solltest du bei einem kennzeichnungspflichtigen Deepfake trotzdem nicht.

So bereitest du deine Workflows auf die KI-Kennzeichnungspflicht vor

Warte mit der Vorbereitung nicht bis kurz vor knapp. Je früher du deine Abläufe prüfst, desto weniger Chaos entsteht später im Alltag.

1. KI-Inhalte prüfen

Verschaffe dir einen Überblick darüber, wo du bereits generative KI nutzt:

  • Bilder und Videos
  • Texte
  • Audios und Stimmen
  • Chatbots und Kundenservice
  • Inhalte von Agenturen oder Freelancern

2. Feste Kennzeichnungen festlegen

Entscheide vorab, welche Formulierungen und Positionen du verwendest. So muss dein Team nicht bei jedem Beitrag wieder neu überlegen.

3. Redaktionelle Prüfung einbauen

Lege fest, wer KI-generierte Texte inhaltlich prüft, Quellen kontrolliert und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt.

4. Mitarbeiter und Freelancer informieren

Auch externe Dienstleister sollten wissen, welche KI-Nutzung sie offenlegen müssen und welche Regeln für deine Inhalte gelten.

5. Prozesse dokumentieren

Halte fest:

  • welches KI-Tool verwendet wurde
  • welche Inhalte durch KI entstanden sind
  • was anschließend bearbeitet wurde
  • wer den Inhalt geprüft und freigegeben hat
  • ob und wie eine Kennzeichnung vorgenommen wurde

Das klingt erstmal nach zusätzlicher Arbeit. Mit festen Vorlagen und klaren Verantwortlichkeiten lässt es sich aber gut in bestehende Content-Prozesse integrieren.

Muss alter KI-Content nachträglich gekennzeichnet werden?

Nein. Inhalte, die vor dem 2. August 2026 generiert wurden, müssen laut FAQ der EU-Kommission nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.

Wenn du ältere Inhalte später erneut veröffentlichst oder wesentlich veränderst, solltest du allerdings prüfen, ob die neuen Transparenzpflichten greifen.

Was passiert bei Verstößen?

Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Laut EU-Kommission sind bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich. Bei kleinen und mittleren Unternehmen soll die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.

Panik-Modus ist deshalb trotzdem nicht nötig. Wichtig ist vor allem, dass du dich rechtzeitig mit deinen KI-Workflows beschäftigst und nachvollziehbare Regeln für dein Unternehmen festlegst.

Fazit: Nicht jeder KI-Inhalt braucht ein Label

Ab dem 2. August 2026 gilt keine pauschale Kennzeichnungspflicht für alles, was irgendwie mit ChatGPT, Midjourney oder einem anderen KI-Tool erstellt wurde.

Besonders relevant sind:

  • KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren
  • realistisch wirkende Deepfakes
  • KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne ausreichende menschliche Kontrolle

Prüfe deshalb nicht nur, ob du KI verwendest, sondern wie und wofür du sie einsetzt. Mit klaren Zuständigkeiten, festen Labels und einer verlässlichen redaktionellen Prüfung kannst du deine Workflows frühzeitig anpassen und sparst dir später unnötigen Stress.

Wenn du unsicher bist, welche deiner Inhalte betroffen sind, prüfe deine Formate am besten schon jetzt einzeln. Bei konkreten rechtlichen Zweifelsfällen solltest du zusätzlich eine fachkundige Rechtsberatung einholen.

Stand: 29. Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen und weiterführende Informationen